Angebote

Im Strafverfahren

Als bundesweit einziges Ausstiegsprogramm der Justiz pflegt die AussteigerhilfeRechts von Beginn an enge Kontakte zu den Justizbehörden, insbesondere dem Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen, dem sie seit 2019 wieder angegliedert ist.

Strategien gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Verschwörungsnarrative oder volksverhetzendes Verhalten in Tat und Wort sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb kann auch im Ermittlungs- und Hauptverfahren neben den ausgesprochenen Strafen eine sozialpädagogische Intervention zur Verhaltensänderung, als Weisung erteilt werden.

Für Menschen, die nach dem JGG oder StGB verurteilt wurden und bei denen im Ermittlungs- und Hauptverfahren eine latent oder manifestierte rechte Gesinnung und/oder Zugehörigkeit zu einer rechtsextremorientierten Vereinigung/Organisation, festgestellt wurden, stellt die AussteigerhilfeRechts zwei Angebote bereit. Zum einen Beratungsgespräche im Weisungskontext und zum anderen die Durchführung eines Einzel-Anti-Aggressivitäts-Trainings (Einzel-AAT®) im Bewährungs- oder Führungsaufsichtsverfahren.

Bei beiden Weisungsformen können Vorsondierungen geführt werden, um zu klären ob die Erteilung einer solchen Weisung zielführend ist.

Unsere Angebote

Im justiziellen Weisungskontext bietet die AussteigerhilfeRechts:

Beratungsgespräche in jeglichen Weisungskontexten

Durchführung eines Einzel-AAT® im Bewährungs- und Führungsaufsichtsverfahren

Die Zusammenarbeit ist vertraulich und die auftraggebende Instanz wird lediglich über die (Nicht-) Erfüllung unterrichtet.

Details:

Was wird im Weisungskontext besprochen?

Inhalt ist jeweils die Auseinandersetzung mit der begangenen Straftat und der eigenen Ideologie mit dem Ziel, erste Ausstiegsimpulse bzw. Zweifel an der Szenezugehörigkeit und der Ideologie zu wecken und zu verstärken.

Erfährt das Gericht oder die Staatsanwaltschaft von den Gesprächsinhalten?

Nein! Die Beratungsinhalte werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Auch die auftraggebende Instanz wird lediglich über die (Nicht-)Erfüllung informiert. Ggf. offene Sekundärverfahren werden nicht thematisiert.

Wie viele Termine finden statt?

Unterschiedlich. Beim Einzel-AAT finden 15-20 Sitzungen statt. Bei Beratungsgesprächen je nach Weisung des Gerichtes 6-12 Termine.

Wo findet die Beratung statt?

Auch im Weisungskontext arbeitet die AussteigerhilfeRechts aufsuchend. Nach Möglichkeit findet die Beratung im nächstgelegenen AJSD-Büro statt.

Welche Kosten entstehen?

Keine. Die Beratung im Weisungskontext ist kostenfrei. Fahrtkosten übernehmen die Klient*innen in der Regel selbst.

Wie wird der Kontakt zur AussteigerhilfeRechts aufgenommen?

Nach erteilter Weisung obliegt die Kontaktaufnahme zum Ausstiegsprogramm den Klient*innen per Mail oder Telefon. Spätestens beim Erstgespräch ist der Beschluss als Grundlage der Zusammenarbeit vorzulegen.

Beratungsgespräche im Weisungskontext

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„In der Hauptverhandlung hatte ich richtig Glück! Statt einer Haftstrafe habe ich die Möglichkeit bekommen, mein Denken und Handeln mit einer Ausstiegsberaterin zu hinterfragen.“

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot richtet sich an Menschen, die nach dem JGG oder StGB verurteilt wurden. Auch im Falle einer Strafaussetzung zur (Jugend-)Bewährung und bei eintretender Führungsaufsicht kann eine Beratung durch die AussteigerhilfeRechts als Weisung erlassen werden.

Alternativ ist dies auch im Vorfeld einer Verurteilung mit dem Ziel der Einstellung möglich.

Zielgruppe sind Personen, die durch

  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit,
  • Verbindungen zum Reichsbürgermilieu,
  • Verschwörungsnarrative oder
  • volksverhetzendes Verhalten in Tat oder Wort

auffällig geworden sind. Auch anderweitige rechtsextremorientierte Tendenzen oder Bezüge zu rechtsextremen Szenen können Anlass für die Erteilung von Beratungsgesprächen im Weisungskontext sein.

Dabei ist zu beachten, dass eine frühzeitige Intervention relevant ist, bevor sich rechtsextreme Weltbilder verfestigen. Das Angebot richtet sich daher explizit an Jugendliche und Erwachsene.

Was ist das Ziel?

Das Angebote soll den Betroffenen die AussteigerhilfeRechts bekannt machen und – sofern (noch) nicht vorhanden – erste Ausstiegsimpulse bzw. Zweifel an der Szenezugehörigkeit und der Ideologie wecken und verstärken.

Bei der Teilnahme an diesen Gesprächen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Aufnahme im Ausstiegsprogramm, welche jedoch im Anschluss an die Erledigung der Weisung erfolgen kann. Themenschwerpunkte sind unter anderem:

  • Biographie
  • Tataufarbeitung/Sensibilisierung für die eigene(n) Straftat(en)
  • Opferempathie
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Ideologie
  • Zukunftsperspektive

Nähe Informationen können dem anliegenden Konzept zu Beratungsgesprächen im Weisungskontext entnommen werden.

Einzel-Anti-Aggressivitäts-Training (Einzel-AAT®)

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„Im Einzel-AAT habe ich gelernt, meine Konflikte ohne Gewalt zu lösen“

Was ist das Ziel?

Das Einzel-Anti-Aggressivitäts-Training (kurz: Einzel-AAT®) ist ein Angebot der konfrontativen Pädagogik. Im Rahmen dieses Trainings sollen Teilnehmer*innen durch Konfrontation mit dem eigenen Verhalten zum Reflektieren und Umdenken angeregt werden. Ziel ist eine Verhaltensänderung hin zu einem gewaltfreien Handeln.

Wie wird es durchgeführt?

Das Einzel-AAT® teilt sich grundsätzlich in 5 Phasen auf, die im Einzelnen inhaltlich durch verschiedene Methoden ausgestaltet werden.

Die Durchführung eines Einzel-AAT® erfolgt ausschließlich durch zertifizierte Trainer*innen, welche im Anschluss das Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss ausstellen.

Wer ist die Zielgruppe?

Zielgruppe sind verurteilte Menschen, die im Rahmen einer Bewährungs- oder Führungsaufsicht ein (Einzel-)Anti-Aggressivitäts-Training durchführen müssen.

Voraussetzung für die Durchführung des Einzel-AAT® durch die AussteigerhilfeRechts ist das Vorliegen, einer zumindest latent rechten Gesinnung oder menschenverachtender Einstellungen.

Sie haben noch Fragen?

Bei Rückfragen steht das Team der AussteigerhilfeRechts unter den untenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Bei Zweifel über die Eingangsvoraussetzungen und Passgenauigkeit der Weisung, können immer unverbindliche Vorgespräche stattfinden.