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Reichskriegsfahne bis 1919

Die Reichskriegsflagge gilt für Rechtsextreme seit 1945 als Ersatz für die Hakenkreuzfahne. In der Bundesrepublik sind Symbole von NS-Organisationen verboten. Die Reichskriegsflagge wurde 1867 – 1918 (de facto bis 1921) genutzt und fällt somit nicht unter das Verbot.
So lange sie kein Hakenkreuz enthält, (wie andere Reichskriegsflaggen) ist sie nicht nach §86a StGB strafbar.

Aktuell gilt sie nicht als rechtswidrig, sie kann allerdings seitens der Polizei sichergestellt werden

Quelle

R-41 via Wikimedia Commons (2011)

Strafbar

achtsam sein