„Ausländer raus“
Die vielgenutzte Parole ist im Mai 2024 wieder im Zusammenhang mit einem Lied deutschlandweit präsenter geworden. Das OLG Brandenburg urteilte dazu 2001, dass wer aus größeren Personengruppe heraus die Parole „Ausländer raus“ grölt, den Tatbestand der Volksverhetzung verwirklicht, da die Parole geeignet ist, Hass aufzustacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzufordern.
Quelle | Brandenburgisches OLG (2001) |
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Strafbar | achtsam sein |