Geeinte deutsche Völker und Stämme

Für die Mitglieder der Gruppierung stellt die Bundesrepublik Deutschland lediglich ein Firmenkonstrukt dar, das letztlich von Jüdinnen und Juden kontrolliert werde. Die Gruppierung war in Niedersachsen sehr präsent, wurde 2020 als erste Reichsbürgerbewegung jedoch verboten. Das Verbot umfasst auch den Ableger „Osnabrücker Landmark e.V.“. 2022 gab es Nachfolgebestrebungen.

Quelle

Bundesverfassungsschutz (2023)

Strafbar

ja