Hammer und Schwert
Hammer und Schwert standen zur Zeit des Nationalsozialismus für die Volksgemeinschaft aus Soldat*innen und Arbeiter*innen. Das Symbol wird auch heute noch im Rechtsextremismus verwendet, da es einse der wenigen Symbole aus der NS-Zeit ist, das nicht grundsätzlich strafrechtlich verboten ist.
1992 wurde das Symbol jedoch auch von der „Nationalen Offensive“ genutzt, welche verboten wurde. Insofern ist eine Verwendung strafbar, wenn es Hinweise auf eine Verbindung zu einer verbotenen Organisation gibt.
Quelle | Devi e.V. (2016), Innenministerium Sachsen-Anhalt, Innenministerium Sachsen-Anhalt (2016) |
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Strafbar | In Verbindung mit einer verbotenen Organisation strafbar. |